Kostgelder und Gebühren

Nach Art. 13 Abs. 2 der Konkordatsvereinbarung legt die Strafvollzugskommission die Höhe des Kostgeldes unter Berücksichtigung der Aufgaben der einzelnen Vollzugseinrichtungen fest und bestimmt, welche Leistungen mit dem Kostgeld abgegolten werden. Die Kostgeldtarife werden jeweils jährlich an der Herbstkonferenz für das übernächste Jahr festgelegt.

Kostgelder und Gebühren Ostschweizer Konkordat 2025 / 2026 
Kostgelder und Gebühren Ostschweizer Konkordat 2026 / 2027 (gültig ab 01.01.2026 / 01.01.2027)